Bei FKK bzw. der Nudisten Bewegung geht es um das Nackt sein ohne Sexuelle hintergedanken. Es wird an einem Normalen FKK Strand also niemals erlaubt sein zu Mastubieren. Natürlich kann man das unaufällig tuen, wo kein kläger da kein Richter. Wenn es nicht explizit erlaubt ist und man erwicht wird ist Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit)
Eine Straftat (§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses) ist es hingegen nur, wenn man a) damit “absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt” oder b) davon ausgehen muss, das dem so sein wird.
An einem Nacktbadestrand mit “toleranten” Gästen ist das erfahrungsgemäß weniger der Fall, 12 Uhr mittags auf dem Marktplatz oder auf dem Sprungturm des belebten Freibads hingegen durchaus – selbst am Nacktbadetag
Passendes Publikum vorausgesetzt, ist es kein Problem (und Nacktbader sind meiner Erfahrung nach sehr locker diesbezüglich – manche “Alten”, die FKK wohl eher “offiziell” und als Vereinserfahrung sehen, und irgendwie die Sexualität bei Nacktheit unterdrücken können, mögen das anders sehen), und wenn jemand neues kommt, der damit ein Problem zu haben scheint, hört man halt auf.