Der öffentliche Dienst (öD), umgangssprachlich auch Staatsdienst, ist das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen (wie Richtern, Soldaten und Rechtsreferendaren), wie auch privatrechtlich angestellter Arbeitnehmer ((Tarif-)Beschäftigte von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen). Das Beschäftigungsverhältnis von im öffentlichen Dienst auf öffentlich-rechtlicher Grundlage tätiger Personen wird Dienstverhältnis bezeichnet. Die öffentliche Verwaltung ist Teil des öffentlichen Dienstes. Er dient der Daseinsvorsorge. Damit zählt die Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter mit zu den Öffentlichen Diensten, da es eine Staatliche einrichtung ist.