Auf öffentlichem Grund ist das Schießen nicht (Ausnahme: Notsituation oder zur akustischen und optischen Signalgebung bei Sportveranstaltungen) zulässig, unabhängig vom Besitz eines Kleinen Waffenscheins. Auch mit KWS ist es verboten, SSW auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen. 18.11.2006
Es ist also nicht erlaubt einfach nur aus Spaß mit einer Schreckschuss Pistole in die Luft zu schießen.