Ja das darf man. Dann liegt aber eine Gewinnabsicht vor und das muss Gewerblich angemeldet werden.
Das kann bedeuten, dass im Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Zwischenvermieter nicht mehr die günstigen Regeln für Wohnraummiete sondern für Gewerbemiete anwendbar sind. Z.B. mit strengeren Renovierungspflichten, geringerem Kündigungsschutz usw. Anders sieht’s aus, wenn der Untermieter auch eine größere Wohnfläche zur Verfügung gestellt bekommt, als der eigentliche Hauptmieter. In diesem Fall darf der Untermieter mehr Geld bezahlen.
Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass die Untervermietung der Genehmigung durch den Vermieter bedarf.
Disclaimer: Diese Aussagen stellen keinerlei Rechtliche Beratung dar, sondern sind nur Anhaltspunkte für die weitere Recherche.