Im Islam ist es weit verbreitet das Frauen Kopftücher Tragen müssen. In der Öffentlichkeit oder wenn Besuch dar ist ist das bei vielen Muslimischen Familien Pflicht.
Es gibt keine Stelle oder Quelle im Koran die Frauen dazu zwingen würde ein Kopftuch zu tragen.
Die Frauen zu Kopftüchern oder Schlimmerem zu zwingen, ist eine Tradition des von Männern dominierten Islam, die mit den Gesellschaften in islamischen Ländern zu tun hat, aber nicht mit der Religion. Um es klar zu sagen: Männer missbrauchen die Religion für die Legitimierung ihrer Dominanz über Frauen. Jedoch kreieren die verschiedenen Rechtsschulen eine Pflicht. Dabei reicht das Spektrum vom Kopftuch, über Niqab, zu Gesichtsmaske (“osmanische Burka), über Augenklappe bis hin zur Burka. Viele Muslime lesen aber auch überhaupt keine Verschleierungspflicht dort raus.
Quellen aus dem Koran zum Theme Hijab / Kopftuch
“Es ist kein Zwang im Glauben” – Koran 2:256“Wir gaben euch Kleidung, eure Scham zu bedecken, und zum Schmuck” – Koran 7:26
Das heißt man soll die Scham (Geschlechtsteile) bedeken. Zudem kann die kleidung als Schmuck verwendet werden. Die Kleidung soll also zierde sein und kein “Schutz vor Fremden Blicken”
Zur Zeit Mohammeds wurde die Gebetswaschung gemeinsam vollzogen. Also Männer und Frauen zusammen. Der 4. Teil der Waschung sagt, das “Haupthaar befeuchten”. Also trug man hier kein Kopftuch. Und die Männer waren dabei, während die Frauen ihre Haare wuschen.
siehe dazu auch: Buhari, vudu 43 – Ebu Davud, taharet 39 – Ä bni Mace, taharet – 36 Nesai, taharet 56
Sowohl Koran als auch Sunna besagen, daß alle Körperteile, die der rituellen Waschung zu unterziehen sind (also auch die Haare), nicht unter das Verhüllungsgebot fallen. Bestätigt wurde diese Auffassung von:
- Abu Hamid al-Ghazali 1111 n. Chr.
- Ibrahim en-Nehai 714 n. Chr.
- Tabari Tafsir 18/120.
- Imam abu yusuf 798 n. Chr.
- Imam es-serahsi 1090 n. Chr.
- Abdullah el mawsili 1285 n. Chr.
- Ibn Nudscheym 1563 n. Chr.
- Razi Tafsir 23/206.
Nur Freie Frauen (also Höhergestellte) dürften überhaupt ein Kopftuch tragen. Alle anderen (Unfreie, Sklaven) dürften kein Kopftuch tragen.
“Das von allen Rechtsschulen anerkannte Werk “El-Mebsut” besagt, dass der Weggefährte des Propheten und zweiter Khalif Omar ibn al Khattap sogar eine Sklavin (unfreie) schlug, weil sie ihre Haare bedeckte.”
Aber selbst die Höhergestellten hatten keine Pflicht dies zu tun:
Said b. Cubeyr (gest. 713) sagte das Nichtbedecken der Haare von Freien Frauen sei nicht verboten (haram), sondern lediglich “makruh” (nicht empfehlenswert). Siehe Ahkamul Kuran – Band 3/ S. 461
Said b. Cubeyr gehörte zu den ersten 3 Generationen (Tabiun).
“…sie sollen die Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, dass ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht sichtbar ist, ihren himār (Im Originaltext steht der Plural dieses Wortes, humur.) über den Schlitz ziehen und den Schmuck, den sie tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann…” – Koran 24:31
Die Aufforderung des Koranverses lautet also nicht, die Frauen sollten ihren Kopf mit dem himār bedecken – sondern sie sollen ihre Schamzonen (in diesem Fall: den Schlitz an der Seite ihres Kleides der Altarabischen Frauenkleidung (Abaya oder Abajeh)) mit dem Schleiertuch (himār) bedecken, damit man dort hindurch keine aufreizenden Blicke auf ihren Busen werfen kann. Außerdem sollten sie getragenen Schmuck (Ohrringe, Armreife) und auch anderen Schmuck (wie Henna) bedecken.
Damals sollte die Frau “ihre Keuschheit wahren und schmückende Stellen” bedecken – Koran 24:31
Damit waren Busen und Intimbereich gemeint. Nicht aber ein Kopftuch, das war nämlich den “gewöhnlichen” Muslimen verboten. Nur Höhergestellte durften überhaupt ein Kopftuch tragen. Wären hier die Haare hier gemeint gewesen, müßten außerdem die Männer auch ihre Bärte verhüllen, denn “der Bart ist die Schönheit des Mannes”.
“Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, und ihre Tücher über ihre Busen ziehen.” – Koran 24:31
In dieser Übersetzung wird sogar direkt gesagt, daß man die Tücher über den Busen ziehen soll und nicht über den Kopf. Es geht also um diesen Teil: sie sollen “ihre Tücher – arabisch: khumur – über ihre Busen ziehen”. Früher haben die Frauen ihre Schleiertücher (so eine Art Schal) über die Schultern nach hinten fallen lassen, so daß Nackenpartien, Hals und Gesicht sichtbar blieben. Sure 24:31 soll nun sicherstellten, dass die Brust zusätzlich bedeckt wird.
Auszug aus dem Buch “Ilahi Hikmette kadin”:
Verweist darauf, dass das Wort “Khimar” in vielen Koranübersetzungen als “Kopftuch” falsch übersetzt wird. Wenn im Vers 31 der Sure 24 von “gläubigen Frauen” die Rede ist, dann sind die unfreien Frauen nicht ausgeschlossen (und die durften ja gar kein Kopftuch tragen obwohl sie Muslime sind).
Tatsache ist aber, daß der Begriff Hijab (Kopftuch) im Koran gar nicht direkt mit Frauen in Verbindung gebracht wird. Es gibt sogar nur einen einzigen Vers, der überhaupt mit Hijab und bestimmten (!) Frauen zu tun hat.
[“Und wenn ihr die Gattinnen des Propheten um etwas bittet, das ihr benötigt, dann tut das hinter einem hijāb hervor! Auf diese Weise bleibt ihr und euer Herz rein.”] – Koran 33:53
Es ist also klar ersichtlich, daß dieser Vers nichts mit einer Kopfbedeckung zu tun hat – und auch nicht auf alle Frauen angewandt werden kann, da es sich hier nur um die Frauen des Propheten handelt. “Frauen des Propheten! Ihr seid nicht wie irgendeine von den Frauen” – Koran 33:32
Im Gegenteil: “Und wenn ihr sie um etwas bittet, dann tut dies hinter einem Hijab hervor” – sollen jetzt alle Männer, wenn sie etwas von Frauen wollen, ein Kopftuch anlegen?
Quellen:
http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/Magazin/SchwerpunktKopftuch/Koran/koran-node.html
http://www.meine-islam-reform.de/index.php/artikel/fiqh/336-hijabkoran.html